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Foto: Janny Heisterborg

Neuer Entwurf: Zustimmung zum Praxiszentrum

Grünes Licht für das geplante Praxiszentrum zwischen der Augenklinik und den Straßen Am Schlossgraben und An der Synagoge.

08.11.2010 Ahaus

Ahaus. Beim Ausschuss für Stadtentwicklung, beim Gestaltungsausschuss und bei der Verwaltung ist der inzwischen etwas dezenter gestaltete Entwurf des Bauherrn Dr. Ralf Gerl gut angekommen.

Gerl hatte im Juli seine Erweiterungspläne, die er Ende kommenden Jahres verwirklicht haben will, erstmals öffentlich vorgestellt. Damals hatte es auch kritische Stimmen zur architektonischen Gestaltung des kubischen Baukörpers gegeben, der neben der Augenarztpraxis auch einer kieferorthopädischen Praxis sowie der bereits bestehenden neurologischen Praxis Platz bieten soll. Der Gestaltungsbeirat der Stadt hatte Gerl empfohlen, stärker auf ortstypische Gestaltungselemente, Materialien und Farben zurückzugreifen und einen Verzicht auf den Erhalt der Reihenhauszeile zu Gunsten eines Neubaus zu erwägen. Letzteres kam für Gerl nicht in Frage, weil er in diesem Fall Proteste aus der Bevölkerung erwartete (wir berichteten). Die erste Empfehlung hat er jedoch umgesetzt.

Wie der überarbeitete Plan des Architekturbüros Schmeing aussieht, haben die Kommunalpolitiker am Donnerstagabend gesehen.

Statt mattes Glas, das im ersten Entwurf noch starke Verwendung im Erdgeschosses gefunden hatte, setzt der Bauherr jetzt auf ein dunkles Verblendmauerwerk. Ein Muster des favorisierten Ziegelverblenders des Typs “Alt-Berlin” stellte Stadtplaner Walter Fleige dem Ausschuss vor. Außerdem ließ er zwei Natursteine durch die Reihen gehen, die in der Fassade im Obergeschoss Verwendung finden sollen: Kalksteine, die dem Baumberger Sandstein sehr ähnlich sehen, aber weniger staub- und schmutzanfällig seien.

“Künstlerische Freiheit”

“Die Verwaltung und die Vorsitzende des Gestaltungsausschusses sind der Meinung, dass das eine vertretbare Lösung ist”, fasste Walter Fleige zusammen. Es gebe bestimmt auch andere Lösungen, führte er weiter aus, “aber die stehen hier nicht zur Debatte”. Es gelte, die künstlerische Freiheit des Bauherrn und seines Architekten zu akzeptieren, so lange diese vereinbar sei mit den Vorgaben der Stadt. Das sah auch der Stadtentwicklungsausschuss so und billigte einstimmig den überarbeiteten Entwurf.

Münsterland Zeitung vom 06.11.2010 – von Sylvia Lüttich-Gür

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