Eine weitere, akute Bedrohung des Sehvermögens stellen Verschlüsse der kleinen, die Netzhaut und den Sehnerv versorgenden Gefäße dar.
Da es für die betroffenen Netzhautstellen meist keine alternativen Versorgungskreisläufe gibt, ist eine Einschränkung der Sehleistung auch durch sofortige Behandlung nicht immer abwendbar. Die Auswirkungen eines Gefäßverschlusses richten sich nach der Art des Gefäßes und der anatomischen Lage. Dementsprechend verursachen Gefäßverschlüsse in zentralen Gefäßen, die für den Haupttransport des Blutes verantwortlich sind, weitaus größere Defekte als es bei kleineren, weniger zentral gelegenen Gefäßen der Fall ist.
Typisches Anzeichen für einen Gefäßverschluss ist eine schmerzlose, einseitige, meist plötzliche Verschlechterung der Sehleistung. Dabei können sowohl das ganze Gesichtsfeld (zentrale Gefäße betroffen) oder auch nur Teile dunkel oder schwarz sein. Da die Sinneszellen der Netzhaut nur wenige Stunden nach Unterbrechung der Versorgung absterben, ist beim Auftreten von Symptomen eines Gefäßverschlusses sofort ein Augenarzt/Notdienst aufzusuchen.
Sehr geehrter Patient, sehr geehrte Patientin,
unsere Aufgabe als Gesundheitsdienstleister ist es, die Versorgung unserer Patienten sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass wir weiterhin umfänglich für Sie da sein können. Zur Verhinderung einer Virusausbreitung setzen wir spezielle Maßnahmen um, die mögliche Infektionsketten unterbrechen. Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst und beachten hierzu alle Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts im Sinne einer erweiterten Hygiene zum Schutz vor dem Virus.