Grüner Star (Glaucom): Vorsorge durch Früherkennung
Die häufigste, durch Früherkennung vermeidbare Erblindungsursache in Deutschland ist das Glaukom (Grüner Star). Meist genügt die rechtzeitige, medikamentöse Therapie, um das Sehvermögen zu erhalten.
Glaukom-Präparate sind sehr wirksam: Sie können allerdings keine Glaukom-Schäden rückgängig machen, sondern nur bewahren, was an Funktion noch vorhanden ist. Wird ein Glaukom nicht erkannt und entsprechend behandelt, zerstört die Krankheit den Sehnerv – schmerzlos und zunächst ohne erkennbare Symptome. Erst wenn große Teile des Gesichtsfeldes unrettbar verloren sind, merkt der Betroffene seinen Sehschaden.
Etwa drei Millionen Mitbürger leiden an einer Vorstufe des Glaukoms – aber viele von ihnen wissen es nicht. Das Risiko der Erkrankung steigt vom 40. Lebensjahr an stetig. Obwohl so viele Menschen in Deutschland von Erblindung bedroht sind, sehen die Gesetzlichen Krankenkassen keine Vorsorge-Untersuchung vor. Bisher haben die Augenärzte bei Patienten ab 40, z.B. im Rahmen einer Brillen-Verordnung, Augeninnendruck und Augenhintergrund kostenlos untersucht. Nach den restriktiven Kostendämpfungsmaßnahmen im Gesundheitswesen ist diese Initiative zum Wohl des Patienten jetzt nicht mehr möglich, weil unzulässig.
Nur wenn nachweisbar ein Glaukom-Verdacht besteht, etwa weil enge Verwandte von der Krankheit betroffen sind, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Untersuchung. Weitere individuelle Risikofaktoren, die zur Untersuchung im Rahmen der Versicherungsleistung berechtigen, sind u.a. eine deutliche, familiäre Belastung und durch Diabetes mellitus geschädigte Augen.
Aber tatsächlich sind in Deutschland mehrere Millionen Menschen, auch ohne diese vom Gesetzgeber anerkannten Risikofaktoren, vom Grünen Star bedroht.
Darum werden die Patienten in allen Augenarztpraxen von nun an verstärkt über die Gefahr einer unerkannten Glaukom-Erkrankung aufgeklärt. Darüber hinaus wird ihnen als individuelle Gesundheitsleistung (IGel) eine Vorsorge-Untersuchung angeboten. So kann jeder diese so wichtige Leistung in Anspruch nehmen - quasi als selbst zahlender Privatpatient. Sollte der Augenarzt ein Glaukom entdecken, dann übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die weitere Behandlung.
Wegen der schwerwiegenden Folgen eines nicht aufgedeckten Glaukoms, muss der Augenarzt einen Patienten, der die freiwillige Vorsorge-Untersuchung ablehnt, bitten, durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass er von ihm aufgeklärt wurde.





